I.
Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind unsere nachstehenden
Zahlungsbedingungen gültig. Abweichungen davon bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Kollidierende allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestselters, insbesondere
der Ausschluss des Eigentumsvorbehalts und das Verbot der Verrechnung
von Gegenforderungen, werden von uns nicht anerkannt Für alle
Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbanden der
deutschen Elektrotechniker soweit sie für die Sicherheit und
Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit
die Sicherheit auf andere Art gewährleistet ist. An Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen, behält sich der Lieferer
Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor; sie dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, sind, wenn der Auftrag dem
Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bleiben bei Sonderanfertigungen
vorbehalten.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Krieg,
Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch,
Ausfall der Zulieferer und sonstigen Umständen, die vom Lieferer
nicht vertreten werden können, steht dem Lieferer der Rücktritt
oder die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist zu. Zahlungsverzug
aus vorhergehenden Lieferungen, Antrag auf Vergleich oder Konkurs
entbinden den Lieferer von der weiteren Lieferpflicht
Des weiteren gelten für den Bereich der Funk- und Telekommunikation
die Geschäftsbedingungen der Bürokommunikation
II.
Preise
Die Preise gelten bei Lieferungen ohne Aufstellungen oder Montage,
ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der
Einrichtung einer Anlage ist vom
Besteller ein Einrichtpreis zu entrichten der hinsichtlich des
Aufbaus, der Einweisung in die Grundfunktionen der
Systeme bzw. Endeinrichtungen und des Anschlusses der
Anlage und Gerate pauschal, hinsichtlich des Leistungsnetzes nach
Aufwand, zu den bei Schwarzrock Telekommunikation und Service üblichen
Listenpreisen berechnet wird.
Bei speicherorientierten Anlagen ist der Besteller verpflichtet, rechtzeitig
vor Auslieferung der Anlage, Schwarzrock Telekommunikation und Service
die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich
mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht eingehalten werden
kann. Ändert der Besteller nachträglich die Daten oder den
Leistungsumfang so werden die damit verbundenen zusätzlichen
Leistungen zu dem dafür gültigen Listenpreis in Rechnung
gestellt. Soweit erforderlich, stellt der Besteller geeignete und
verschließbare Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Arbeiten nicht schwachstromtechnische Art. insbesondere Starkstrom-
Stemm- Mauer- Beton-, Bau- und Gerüstarbeiter einschließlich
der dazu benötigten Baustoffe übernimmt der Besteller auf
seine Kosten.
Schwarzrock Telekommunikation und Service berät den Besteller
auf Wunsch über die zum Betrieb der Anlage erforderlich Genehmigungsanträge
und -aufträge bei der DBP Telekom und entsprechenden Institutionen
Wird eine Ware vom ausländischen Besteller abgeholt muss die
gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet werden und wird nach Vorlage
entsprechender Zollpapiere erstattet. Eventuell anfallende Mehrwertsteuern
im Lande des Bestellers sind von diesem zu tragen.
Alle Preise sind freibleibend. Es kommen die am Tage der Lieferungen
gültigen Preise zum Anwendung. Erhöhungen der Herstell-,
und Montagekosten-, die auf Lohn- und Materialpreiserhöhungen
zurückzuführen sind, können weitergegeben werden. Bestellungen
mit einem Waren - Nettowert von über € 2500 liefern wir
innerhalb des Bundesgebietes verpackungs- und frachtfrei. Empfangsstationen
bzw. grenzüberschreitend frei deutsche Grenze.
Bei Bestellungen unter € 2500,- liefern wir unfrei, bzw. bei
Lieferungen mit dem eigenen Fahrzeug berechnen wir die entstehende
Versand / Verpackungs- und Fahrtkosten. Sonderverpackungen werden
zu den Selbstkosten berechnet.
Für die Abwicklung von Kleinstaufträgen mit einem Rechnungswert
unter € 25,- (ohne Umsatzsteuer) wird eine Bearbeitungspauschale
von € 6,- erhoben
III.
Eigentumsvorbehalt
An den Waren behält sich der Lieferer sein Eigentum vor, bis
zur Erfüllung sämtlicher Ihm gegen den Besteller zustehenden
Ansprüche. Vorher ist Verpfändung bzw. Sicherheitsübereignung
untersagt. Erfolgen Zugriff dritter Personen, so ist dies unverzüglich
dem Lieferer mitzuteilen. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern
im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, und nur unter der
Bedingung, das das Eigentum erst auf dir Kunden übergeht, wenn
dieser den Preis vollständig bezahlt hat.
Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon bei
Abschluss des Geschäfts mit dem Lieferer seine künftige
Kaufpreisanforderung sicherheitshalber an den Lieferer ab, ohne dass
es einer besonderen Erklärung bedarf. ( verlängerter Eigentumsvorbehalt
). Zugriffe auf die abgetretenen Forderungen bzw. Rechte hat der Besteller
den Lieferer sofort anzuzeigen. Bei Vermischung oder Verarbeitung
tritt der Besteller ebenfalls seine Eigentums- Miteigentumsrechte
an den Lieferer ab. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherung
die Lieferforderungen des Lieferers um mehr als 20%, so ist der Lieferer
auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet.
Die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß. Etwaige Kosten
von Interventionen trägt der Besteller. Bei laufender Rechnung
gilt das vorläufige Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen
des Liefers. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder haben sich
seine Vermögensverhältnisse aus vertretbarer Betrachtungsweise
des Lieferers wesentlich verschlechtert, ist der Besteller verpflichtet
die Ware des Lieferers an diesen herauszugeben.
Im Falle der Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist
der Besteller damit einverstanden, wenn der Gerichtsvollzieher die
Ware dem Lieferer in Verwahrung gibt. Verweigert der Besteller die
Annahme der Leistung
Ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag von einen vom Besteller
zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Lieferer
unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon
entstandenen Aufwendungen und der Kosten für die Beseitigung
bereits
hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 20% des
Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Der Lieferer
kann anstatt dessen, den gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung
geltend machen, sofern der Besteller anstelle der nicht entgegengenommenen,
nicht eingerichteten oder nicht erweiterten Anlage oder Anlagenteile
bei Dritten kauft, mietet oder sonst zum Gebrauch erhält bzw.
die Anlage oder Teile davon in anderer Weise ersetzt
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IV.
Verzug
Die Lieferfristen sind unverbindlich: sie werden nach besten Ermessen
angegeben. Teillieferungen sind zuverlässig. Weitergehende Entschädigungsansprüche
des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen
/ Leistungen auch nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist ausgeschlossen.
Dies gift nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit bzw. zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers
zum Rücktritt nach Ablauf einer des Lieferers gesetzten angemessenen
Nachfrist bleibt unberührt.
V.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des
Lieferers. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zahlungsziel
beträgt längstens 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Barzahlung
und Zahlung unter Nachnahme oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
gewährt der Lieferer 2% Skonto soweit dies auf der Vorderseite
der Rechnung angegeben ist.
Gesondert berechnete Montage- und Installationskosten
Können nicht skontiert werden und sind, falls nicht anders
vereinbart ist sofort netto Kasse fällig. Schecks und Wechsel
gelten als Zahlung erst nach Eingang des Gegenwertes. Einzug- und
Diskontspesen trägt der Besteller. Wechsel werden nur nach vorheriger
Genehmigung durch den Lieferer angenommen. Treten jedoch Umstände
auf, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so behält sich
dieser die Aufhebung der Kreditgewährung sowie die Rückgabe
und den Widerruf bereits angenommener Wechsel vor.
Bei nicht Einhaltung der Bedingungen, muss der gesamte entstandene
Saldo sofort bezahlt werden Skonto wird nicht gewährt, wenn ein
überfälliger Saldo zu Gunsten des Lieferers zum Zeitpunkt
der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die älteste Schuld
und etwaige Nebenkosten angerechnet, Falls der Abnehmer in Verzug
gerät, werden Verzugszinsen ab Rechnungsfälligkeit verlangt.
Die Gewährung eines offenen Zahlungsziels erfolgt bei neuen Kunden
erst nach Nennung von Referenzen und gilt für alle Abnehmer nur,
solange vorstehende Bedingungen eingehalten werden. Anderenfalls erfolgen
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachname unter Gewährung
von 2% Skonto, sowie dies auf der Vorderseite der Rechnung oder Lieferpapiere
angegeben ist. Bei Zahlungseinstellung Vergleich oder Konkurs entfallen
sämtliche Preisnachlässe, soweit dies nicht auf berechtigen
Reklamationen beruhen. Bei Geschäften mit einem Auftragswert
über € 5.000 und einer Lieferzeit bis zu 3 Monates wird
1/3 des Auftragswertes bei Vertragsabschluß der Rest bei L Lieferungen.
Bei Geschäften mit einem Auftragswert über € 5.000
und einer Lieferfrist über 3 Monate 30 % des Auftragswertes bei
Vertragsabschluß
30% des Auftragswertes nach Ablauf des ersten Drittels
der vorgesehenen Lieferfrist
30 % des Auftragswertes nach Ablauf des zweiten Drittels
der vorgesehenen Lieferfrist, der Rest bei Lieferung fällig.
VI.
Sonstiges
Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung von Nerz Funktechnik. Erfüllungsort
ist Hachenburg. Sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, wird Hachenburg als Gerichtsstand vereinbart.
VII.
Haftung und Mängel
Beanstandung oder Mängelrügen müssen sofort,
spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten - ohne Rücksicht
auf Betriebsdauer vom Tage des Gefahrenübergangs angerechnet,
schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Ist eine Mängelrüge
berechtigt so leistet der Lieferer nach Rückgabe der reklamierten
Teile kostenlosen Ersatz oder Reparatur der Teile. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Zurückhaltungen von Zahlungen dürfen
nur in einem Umfang erfolgen, die in einem angemessenen Verhältnis
zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
Bei begründeten Mängelrügen im Garantiezeitraum wird
kostenloser Ersatz geleistet, entweder durch Nachbesserung (Reparatur)
oder Austausch nach Wahl des Herstellers; ersetzte Teile gehen in
des Besitz des Herstellers über.
Teile, die ersetzt werden sollen, sind einzusenden oder abzugeben.
Ersetzt werden nur Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der
Werkarbeit aufweisen. Die Mängelrüge bezieht sich nicht
auf natürliche Abnützung, ferner nicht auf Schäden,
die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter
Betriebesmittel, mangelhafter Bauarbeiten ungeeigneten Baugrundes
und chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weiter ist
der Lieferung von der Mängelhaftung entbunden, wenn Änderungs-
oder Instandsetzungsarbeiten ohne dessen ausdrückliche schriftliche
Genehmigung ausgeführt wurden. Bei unberechtigten Rücklieferungen
behält sich der Lieferer die Annahme ausdrücklich vor. In
diesem Falle gehen die Transportkosten der Rück- und evtl. Austauschlieferungen
zu Lasten des Kunden. Eine Gutschrift der Rücklieferungen kann
nur unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr erfolgen. Weiterer Schadenersatz,
auch aus sonstigen Rechtsgründen ist ausgeschlossen.
VIII.
Lieferungen ins Ausland
Lieferungen in das Ausland erfolgen gegen unwiderrufliches Akkreditiv.
Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug durch unwiderrufliches
Akkreditiv, eröffnet zu unseren Gunsten bei unseren Bankverbindungen
lautend in € zahlbar in Deutschland. Für Lieferungen in
das Ausland gelten im Übrigen die Regeln der zum Zeit gültigen
Incoterms. Alle mit dem Grenzübergang verbundenen Kosten wie
Zölle. Steuern, Prüfungsgebühren und sonstige Kosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Widerruf in Drittländer ist nur mir Genehmigung des Lieferers
möglich
IX.
Mietgeräte / Testgeräte / Bedingungen
Hier treten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Miet-, und Testgeräteformulare
in Kraft.
Hachenburg, Juni 2003
Schwarzrock,
Telekomunikation und Service,
57627 Hachenburg
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